Sind Sie Geschäfts- oder Privatkunde?

Je nach Auswahl stellen wir unsere Preise im Shop für Sie inkl. der gesetzlichen MwSt., d.h. in brutto oder ohne der gesetzlichen MwSt., d.h. in netto dar.

Holzeinwegpaletten - IPPC behandelt

Weitere Unterkategorien:

IPPC-behandelte Paletten

Die Globalisierung ist in den letzten Jahrzehnten rasant voran geschritten, Warenaustausch findet über die gesamte Erde hinweg statt. Holz ist seit jeher ein viel verwendeter Rohstoff und ein Teil der menschlichen Zivilisationsgeschichte. Das Material ist ein nachhaltiger Rohstoff, leicht und somit mit wenig Energie bearbeitbar und auch preiswert.

In verschiedenen Ökobilanzen schneiden Holzprodukte sehr gut ab und nach wie vor übersteigt die jährliche Holzproduktion die von Beton, Aluminium und Stahl. Holz wird in den verschiedensten Formen verarbeitet, unter anderem auch in der Verpackungsindustrie. Eine spezielle Produktform sind dabei IPPC-behandelte Paletten.

Holz wird als Verpackungs- und Transportmaterial auf der ganzen Welt genutzt, und so können im Holz Schädlinge vorhanden sein, welche es in anderen Ländern als dem Herkunftsland nicht gibt. Um eine Verbreitung der Schädlinge zu vermeiden, haben mehrere Länder Einfuhrvorschriften für Verpackungsmaterialien erlassen. IPPC-behandelte Paletten sind uneingeschränkt für den weltweiten Export, beispielsweise nach Australien oder China, geeignet, da über 100 Staaten das Abkommen über IPPC-behandelte Paletten unterschrieben haben.

Die "International Plant Protection Convention" (IPPC), einer Unterorganisation der Vereinten Nationen, hat mit ihrem Standard ISPM 15 einheitliche Schutzvorschriften weltweit für Verpackungshölzer erlassen. IPPC-behandelte Paletten sind ein Ergebnis dieser Vorschriften.

Der Standard sieht einige Maßnahmen vor, um zu garantieren, dass Verpackungshölzer wie IPPC-behandelte Paletten sicher und dauerhaft von Schädlingen gereinigt sind. Die zentrale Behandlung erfolgt durch ein "Heat Threatment" (HT), also ein Erhitzungsverfahren, bei welchem im Kern des Holzes mindestens eine Temperatur von 56 Grad Celsius erreicht werden muss, und das über eine Dauer von 30 Minuten. So kann sichergestellt werden, dass die Paletten frei von Ungeziefer sind, wenn sie in den Warenkreislauf einfließen.

Die IPPC-behandelten Paletten sind nach dem vorgeschrieben Erhitzungsverfahren mit dem IPPC- Logo zu kennzeichnen, aus welcher die Länderkennung, die Registriernummer des Herstellers und die Art der Behandlung erkenntlich sind. Für die Markierung sollte nur die Farbe Schwarz verwendet werden, da bunte Farben für die Kennzeichnung von Gefahren üblich sind.

Eine bestimmte Holzart oder Holzqualität ist durch den Standard nicht vorgeschrieben, das Verfahren muss an allen Hölzern durchgeführt werden, welche als Verpackungsmaterial für den Export verwendet werden sollen. IPPC-behandelte Paletten können somit aus verschiedenen Hölzern bestehen.

IPPC-behandelte Paletten sind jedoch durch die Hitzebehandlung nicht geschützt vor Schimmelbefall, um diesen zu vermeiden, muss die Restfeuchte des Verpackungsholzes auf 22 Prozent gesenkt werden.

Die zuständige Behörde zur Überprüfung zur genauen Einhaltung des Verfahrens ist der Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes. Bei Unsicherheiten oder Fragen im Bezug auf IPPC-behandelte Paletten können dort Informationen zu dieser Thematik eingeholt werden.

IPPC-behandelte Paletten sind in verschiedenen Ausführungen erhältlich. Unter den Holzeinwegpaletten mit IPPC- Behandlung sind die Größen 600x800 mm, welche bei gleichmäßiger Belastung ein Gewicht von ca. 300 kg tragen, und 800x1200 mm erhältlich. Letztere können mit bis zu 500 kg Ware belastet werden und sind von allen 4 Seiten befahrbar, wodurch der logistische Transport erleichtert wird.